Wer in der Schweiz in die Schuldenfalle gerät, hat es schwer, wieder herauszufinden. Besonders dann, wenn er sich in einem Pfändungsverfahren befindet. Denn was viele nicht wissen: Laufende Steuern werden bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums nicht berücksichtigt. Das heisst konkret: Während man seine alten Schulden abstottert, entstehen durch die laufende Steuerpflicht bereits neue. Ein Teufelskreis, der für viele zur Dauerbelastung wird.
Worum geht es?
Wenn jemand wegen Schulden betrieben wird, legt das Betreibungsamt fest, wie viel Geld der Person zum Leben bleibt. Der Rest wird gepfändet. Was nicht berücksichtigt wird: die laufenden Steuerzahlungen. Obwohl diese gesetzlich verpflichtend sind, gelten sie im aktuellen System nicht als lebensnotwendige Ausgaben – anders als z. B. Miete oder Krankenkasse.
Das Bundesgericht stützt diese Praxis seit Jahren. Begründung: Steuern seien nicht existenzsichernd und dürften den anderen Gläubigern nicht vorgezogen werden.
Was müsste sich ändern?
Der Bundesrat sieht das Problem durchaus. In einem neueren Bericht anerkennt er:
- dass das aktuelle System die Überschuldung fördert,
- dass psychische Belastungen zunehmen,
- und dass viele Schuldner:innen den Eindruck haben, nie wirklich rauszukommen.
Inzwischen wurde 2024 der Bundesrat beauftragt eine entsprechende Revisionsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vorzulegen, damit die laufenden Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums künftig berücksichtigt werden. Das entsprechende Postulat fand sowohl vor dem National- wie auch dem Ständerat die Zustimmung.